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Was sich mit dem Bestellerprinzip für Mieter ändert... wird befürchtet, dass sich das neue Gesetz auf den Wohnungsmarkt negativ auswirkt. Vermieter werden aus Kostengründen häufig auf einen Makler verzichten, wodurch sich Neuvermietungen verzögern könnten. Den Vermietern fehlt schließlich oftmals das Fachwissen, um beispielsweise einen Energieausweis oder eine Betriebskostenabrechnung korrekt zu erstellen. Auch die Wertermittlung zur Mietpreisfindung sollte man besser einem professionellen Immobilienmakler überlassen.
Fazit
Es bleibt zu hoffen, dass das Bestellerprinzip das erreicht, wofür es erschaffen wurde. Die Einführung soll ... | Warum die Maisonette Wohnung so beliebt ist... eine hohe Lebensqualität. Singles und Paare können sich in diesen Räumlichkeiten eine Residenz einrichten, wobei die Maisonette auch für Selbständige überzeugt, die von zu Hause aus arbeiten. Durch die verschiedenen Etagen kann man die Räumlichkeiten entsprechend der eigenen Wünsche trennen, ohne dabei den “Kontakt” zu den anderen Räumen zu verlieren.
In der Einrichtung und der Raumgestaltung ist man sehr flexibel und kann anhand der groß geschnittenen Räume kreative Ideen verwirklichen. Vor ... | Luxusimmobilien an Urlauber vermieten... auf Mallorca oder Ibiza, Ferienobjekte lohnen sich für Kapitalanleger. Besonders gefragt sind Luxusimmobilien mit einer großzügigen Wohnfläche. Hochwertige Ferienobjekte, Immobilien zum Träumen, sind angesagt. Viele Urlauber mieten inzwischen lieber eine Wohnung als ein Zimmer im Hotel.
Luxusimmobilien auf Mallorca?
Ferienobjekte auf Mallorca liegen im Trend. Umgeben von Sonne, Strand und Meer, sind Luxusimmobilien die beliebtesten Immobilien der Urlauber. Die Kaufpreise von Ferienobjekten auf Mallorca sind inzwischen eingebrochen, auch bei Luxusimmobilien. Wer in ... | Was darf der Vermieter und was nicht?... die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 % verteuern. Die Mietpreiserhöhungen werden rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, der entsprechende Paragraf ist der § 558.
3. Unzulässige Nutzung
Des Weiteren darf der Vermieter bestimmte Arten der Nutzung durch den Mieter untersagen. Dazu gehört beispielsweise die gewerbliche Nutzung eines Objektes, wenn dadurch ein erhöhtes Kundenaufkommen und/ oder eine hohe Lärmbelästigung erwarten lässt. Diese Regelung findet vor allem in Mehrfamilienhäusern ... | Mieturteile zum Rauchen auf dem Balkon... gesundheitlichen Gründen. Immerhin erfüllt es in Deutschland den Tatbestand der Körperverletzung, wenn ein Raucher einem Nichtraucher seinen Qualm ins Gesicht pustet. Allerdings sollten Nichtraucher auch berücksichtigen, dass das Rauchen für den Raucher immerhin eine Sucht darstellt und er dieser nachgehen darf, solange er es für sich selbst als richtig erachtet.
Im vorliegenden Fall hatte der rauchende Mieter keine andere Gelegenheit als den Balkon für seinen Tabakgenuss zu nutzen. Fakt ist, dass ... |
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