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Wohngebäudeversicherung: Umfangreicher Schutz für Immobilienbesitzer

Wohngebäudeversicherung: Umfangreicher Schutz für Immobilienbesitzer

Die Wohngebäudeversicherung bildet eine Unterform der Gebäudeversicherung. Dabei schützt diese Versicherung den Eigentümer des versicherten Gebäudes vor den Risiken, die aus Sturm-, Feuer-, Wasserleitungs- und Hagelschäden resultieren.


Versicherungsgegenstand der Wohngebäudeversicherung ist ausschließlich das Wohngebäude. Der Inhalt des Gebäudes (bewegliche Sachen) ist nicht Bestandteil der Versicherung. Ziel der Versicherung ist die Deckung der Kosten, die aus einem Wiederaufbau oder einer Sanierung des Gebäudes entstehen und die Absicherung gegen eventuell weiter entstehende Kosten. Die in einer Wohngebäudeversicherung genannten Risiken decken die erfahrungsgemäß am häufigsten auftretenden Schadensereignisse ab. Gegenstand der Gebäudeversicherung sind die “Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft”. Die Versicherungsgesellschaften sind allerdings nicht gesetzlich an diese Musterbedingungen gebunden, richten jedoch in der Regel das individuelle Vertragswerk nach diesen Bedingungen aus.


Versichert ist das in dem jeweiligen Versicherungsschein bezeichnete Gebäude (oder eine Vielzahl von Objekten) sowie das Gebäudezubehör. Hierunter fallen Briefkastenanlagen, Klingeln, Müllboxen, Terrassen etc. Weiter kann zusätzlicher Gebäudezubehör in den Vertrag ausdrücklich aufgenommen werden (Carport, Hundehütten, Gartenhäuser etc.). Auch Einbaumöbel, wie Einbauküchen, die individuell für das jeweilige Gebäude angefertigt wurden, können in den Bereich des Gebäudezubehörs fallen. Weiterer Gebäudezubehör und Gebäudebestandteile, sowie Abwasserrohre und Wasserrohre, die sich außerhalb des Grundstückes befinden, können ebenfalls unter Berücksichtigung einer gesonderten Vereinbarung mit in den Versicherungsumfang einfließen.


Die Gebäudeversicherung besteht aus mehreren Bereichen. So bietet die “verbundene Gebäudeversicherung” drei Versicherungen in einem Versicherungsvertrag. Hierunter fallen die Versicherungen für Sturm (auch Hagel), Leitungswasser und Feuer. Jede der Versicherungen kann einzeln oder in der verbundenen Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.


Die Feuerversicherung versichert die Gefahr eines Brandes, eines Blitzschlages, einer Explosion oder einer Implosion. Im Rahmen der Feuerversicherung sind zudem der Aufprall eines Luftfahrzeuges oder eventueller Teile sowie dessen Landung versichert. Allerdings sind Schäden, die aus einem Brand resultieren nur dann versichert, wenn das Feuer zu einer offenen und erkennbaren Flamme geführt hat. Brandschäden, die aus einem Kamin entstehen, fallen nicht in den Versicherungsschutz, wenn das Feuer den Kamin nicht verlassen hat. Alle versicherten Gefahren sind jeweils versicherungsrechtlich in dem jeweiligen Vertrag genau definiert. Die Leitungswasserversicherung versichert die Gefahren, die mit dem Leitungswasser einhergehen und Frost- oder sonstige Bruchschäden. Im Rahmen der Sturmversicherung sind die Gefahren eines Sturmes versichert. Der Sturm muss aber eine wetterbedingte Luftbewegung von einer Windstärke 8 (Mindestgeschwindigkeit) aufweisen. Auch Hagelschäden sind in der Sturmversicherung eingeschlossen. Hierbei ist Hagel nicht spezifisch definiert und unabhängig von dem jeweiligen Ausmaß und ohne Einschränkungen versichert.


Die verbundene Gebäudeversicherung umfasst alle drei Bereiche und versichert die Kosten, die aus den Schäden entstehen. Hierunter fallen Schadensminderungskosten, Abbruchkosten, Aufräumungskosten, eventueller Mietausfall, Dekontaminationskosten, Sachverständigenkosten und Mehrkosten, die infolge von behördlichen Wiederherstellungsbeschränkungen entstehen. Weiter werden die Kosten getragen, die durch die Aufwendungen für die Beseitigung von umgestürzten Bäumen, Wasserverlust und Graffitischäden entstehen können.


Rechtlich stellt die Gebäudeversicherung einen Versicherungsvertrag dar, der sich im rechtlichen Rahmen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), des HGB (Handelsgesetzbuch) und dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) bewegt. Der Kunde schließt gegen eine Versicherungssumme einen Vertrag bei einer Versicherungsgesellschaft ab. Die individuellen Gesellschaftsbedingungen werden mit der Unterzeichnung zu rechtsgültigen Vertragsbestandteilen. Die Bedingungen der Gebäudeversicherung können individuell gestaltet werden, umfassen aber in der Regel die Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB), Klauseln, besondere Bedingungen innerhalb der Wohngebäudeversicherung und individuell fixierte Vertragsbestandteile.


Das EU-Wettbewerbsrecht gibt seit 1994 vor, dass jede Versicherungsgesellschaft die Versicherungsbestimmungen selbst gestalten kann. Eine gesetzlich vorgeschriebene Regelung existiert nicht, sodass jeder Vertrag verschiedene Klauseln enthalten kann. In der Regel werden jedoch nicht alle drei Versicherungsarten einzeln abgeschlossen. Der Zusammenschluss erfolgt generell in der verbundenen Gebäudeversicherung. Spezielle Versicherungskonstellationen und Einschlüsse individueller Art sind immer möglich und können gegen einen Aufpreis versichert werden.


Die Gebäudeversicherung ist ein Muss für jeden Hauseigentümer, denn sie springt ein, wenn kostspielige Schäden entstanden sind. Die Prämien richten sich neben der Größe des Gebäudes auch nach der jeweiligen Lage und dem Wert der Immobilie. Um die Prämien zu verringern, bietet sich der so genannte “Selbstbehalt” an. Dieser Betrag wird vertraglich festgeschrieben und muss seitens des Versicherungsnehmers im Fall eines Schadens selbst beglichen werden. In der Regel sind aber Schäden, die aus Überschwemmungen oder anderen Naturkatastrophen (Erdbeben, Rückstau etc.) resultieren in der so genannten “Grundsicherung” nicht abgedeckt und können in einem “Elementarschaden-Schutz” zusätzlich gegen einen Aufpreis versichert werden. Wichtig ist, dass keine “Unterversicherung” besteht. Diese liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger angesetzt wurde, als der Versicherungswert. Tritt ein Schaden ein, kann die Entschädigung anteilig gekürzt werden.


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Baden-Württemberg  - Drittgrößtes Bundesland mit der Landeshauptstadt Stuttgart

Bayern  - Größtes Bundesland mit der Hauptstadt München

Berlin  - Bundeshauptstadt und Stadtstaat zugleich, flächengrößte Kommune Deutschlands

Brandenburg  - Landeshauptstadt Potsdam grenzt direkt an Berlin

Bremen  - Zweistädtestaat aus Landes Freie Hansestadt Bremen und Bremerhaven

Hamburg  - Freie und Hansestadt Hamburg ist die zweitgrößte Stadt Deutschlands

Hessen  - Wiesbaden ist Regierungssitz, die größte Stadt ist Frankfurt am Main

Mecklenburg-Vorpommern  - Sechstgrößtes Bundesland mit der Landeshauptstadt Schwerin

Niedersachsen  - Zweitgrößtes Bundesland mit dem Regierungssitz Hannover

Nordrhein-Westfalen  - Hauptstadt ist Düsseldorf, die größte Stadt ist Köln

Rheinland-Pfalz  - Residenzstadt und zugleich größte Stadt ist Mainz

Saarland  - Kleinstes Bundesland mit der Hauptstadt Saarbrücken

Sachsen  - Landeshauptstadt ist Dresden, die größten Städte sind Leipzig und Chemnitz

Sachsen-Anhalt  - Magdeburg ist Amtssitz, Wissenschaftszentren sind Halle und Magdeburg

Schleswig-Holstein  - Nördlichstes Bundesland mit der Hauptstadt Kiel

Thüringen  - Landeshauptstadt ist Erfurt, weitere Großstadt ist Jena

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