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Mietkaution: Worauf Mieter achten sollten

Mietkaution: Worauf Mieter achten sollten

Bei einem Umzug in eine neue Wohnung fallen zahlreiche Kosten an. Nicht nur, dass der Transport der Möbel und eventuell neue Einrichtungsgegenstände bezahlt werden müssen. Häufig muss auch doppelte Miete geleistet werden. Der neue Vermieter verlangt meistens auch eine Mietkaution, um beim Auszug gegen den Mieter eine Absicherung bei berechtigten Forderungen zu haben. Beim Auszug kann die Kaution jedoch schnell zwischen Mieter und Vermieter zu Streitigkeiten führen, wenn beide Parteien sich über Schönheitsreparaturen oder die noch offene Betriebskostenabrechnung nicht einigen können. Dann zahlt der Vermieter möglicherweise die Kaution nur teilweise oder gar nicht zurück. Damit dem Vermieter mit den richtigen Argumenten entgegen getreten werden kann, sollten Mieter zum Thema Mietkaution einige Regeln kennen.


Welchen Zweck erfüllt eine Mietkaution?


Im Lauf eines Mietverhältnisses können typische Forderungen entstehen, gegen die sich der Vermieter mit der Mietkaution absichert. Beispielsweise noch zu zahlende Betriebskosten, eventuelle Mietrückstände oder Schäden, die der Mieter verursacht hat. Darüber hinaus können weitere Forderungen mit der Kaution beglichen werden. Diese müssen aber offensichtlich sein und vom Mieter anerkannt oder gerichtlich festgestellt sein. Verlangen kann sie der Vermieter aber nur, wenn sie im Mietvertrag vereinbart sind. Dabei dürfen es laut Gesetz höchstens drei Kaltmieten sein.


Die übliche und klassische Form ist die Barkaution


Des Weiteren muss genau vereinbart werden, in welcher Form der Mieter die Kaution stellen darf. Nach wie vor ist die Barkaution die häufigste Form. Der Mieter zahlt sie entweder bei Unterschrift des Mietvertrages oder überweist die Kaution dem Vermieter. Wichtig ist, dass der Eigentümer die Kaution getrennt von seinem Vermögen verzinslich auf einem so genannten Kautionskonto anlegt. Die Mietkaution kann laut Gesetz auch vom Mieter in drei Raten beglichen werden. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen. Nach Ende des Mietverhältnisses muss der Vermieter den Betrag mit den Zinsen und Zinseszinsen dem Mieter wieder auszahlen.


Vermieter insolvent – was wird mit der Kaution?


Gerade bei der Barkaution kann eine Insolvenz des Vermieters zu einem Problem werden. Gesetzlich ist festgelegt, dass die hinterlegte Kaution auf einem Sonderkonto, getrennt vom übrigen Vermögen, vom Vermieter angelegt werden muss. Hat der Vermieter sich daran gehalten, können weder Gläubiger noch Banken oder Sparkassen auf das Geld des Mieters zugreifen. Doch ob sich der Vermieter daran hält, muss der Mieter laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IX ZR 132/06) selbst prüfen. So kann der Mieter einen schriftlichen Nachweis verlangen, dass seine gezahlte Mietkaution auf ein Treuhandkonto angelegt wurde. Versäumt der Mieter die Prüfung über den Verbleib der Kaution und es kommt zu einer Insolvenz, kann es passieren, dass er sein Geld einbüßt. Weigert sich ein Vermieter den Nachweis zu erbringen, können Mietzahlungen vom Mieter zurückgehalten werden.


Wenn das Haus den Eigentümer wechselt


Wird das Haus vom Vermieter verkauft, tritt der neue Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein. Die Kautionen werden an den neuen Vermieter übertragen. Für die Rückzahlung der Mietkaution haften der neue und der ehemalige Eigentümer. Zieht der Mieter aus, hält er sich zunächst an den aktuellen Vermieter. Wenn dieser nicht zahlen kann oder will, muss der alte Eigentümer dafür geradestehen.


Wann muss die Kaution bei einem Auszug zurückgezahlt werden?


Sobald das Mietverhältnis beendet wird, ist der Vermieter regulär verpflichtet, die Kaution inklusive der Zinsen und Zinseszinsen umgehend auszuzahlen. Gesetzlich wird dem Vermieter jedoch ein Zeitraum zugebilligt, in dem er prüfen kann, ob er gegen den Mieter noch Ansprüche geltend machen kann. Die Frist kann über mehrere Monate dauern, wenn der entsprechende Sachverhalt das zulässt.


Zurückbehalten kann ein Vermieter die gesamte oder Teile der Kaution, wenn noch Mietzahlungen offen stehen oder der Mieter für entstandene Schäden Ersatz leisten muss. Für eine noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf er einen Teil der Mietkaution, aber nicht die gesamte Summe zurückhalten.


Der Vermieter weigert sich, die Kaution auszuzahlen?


Zunächst sollte der Mieter den Hauseigentümer bezüglich der Kaution ansprechen. Erhält er keine plausible Antwort, kann er die Kaution schriftlich anmahnen. Der Vorteil dabei ist, dass der Vermieter so in Verzug gerät und zusätzlich Verzugszinsen zahlen muss. Hilft die schriftliche Anmahnung auch nicht, sollte der Mieter einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt einschalten. Experten beim örtlichen Mieterverein helfen ebenfalls zu seinem Recht, wenn er Mitglied ist. Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, hilft dem Mieter nur noch der Gang zum Gericht.


Bewertungen: 4.67 von 5 bei 6 Stimme(n)

Baden-Württemberg  - Drittgrößtes Bundesland mit der Landeshauptstadt Stuttgart

Bayern  - Größtes Bundesland mit der Hauptstadt München

Berlin  - Bundeshauptstadt und Stadtstaat zugleich, flächengrößte Kommune Deutschlands

Brandenburg  - Landeshauptstadt Potsdam grenzt direkt an Berlin

Bremen  - Zweistädtestaat aus Landes Freie Hansestadt Bremen und Bremerhaven

Hamburg  - Freie und Hansestadt Hamburg ist die zweitgrößte Stadt Deutschlands

Hessen  - Wiesbaden ist Regierungssitz, die größte Stadt ist Frankfurt am Main

Mecklenburg-Vorpommern  - Sechstgrößtes Bundesland mit der Landeshauptstadt Schwerin

Niedersachsen  - Zweitgrößtes Bundesland mit dem Regierungssitz Hannover

Nordrhein-Westfalen  - Hauptstadt ist Düsseldorf, die größte Stadt ist Köln

Rheinland-Pfalz  - Residenzstadt und zugleich größte Stadt ist Mainz

Saarland  - Kleinstes Bundesland mit der Hauptstadt Saarbrücken

Sachsen  - Landeshauptstadt ist Dresden, die größten Städte sind Leipzig und Chemnitz

Sachsen-Anhalt  - Magdeburg ist Amtssitz, Wissenschaftszentren sind Halle und Magdeburg

Schleswig-Holstein  - Nördlichstes Bundesland mit der Hauptstadt Kiel

Thüringen  - Landeshauptstadt ist Erfurt, weitere Großstadt ist Jena

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