Der Schimmelbefall ist ein Graus für Mieter und Vermieter. Wenn die Wohnräume von Schimmelbefall betroffen sind, gibt es nur noch eine Möglichkeit den Schimmel zu beseitigen. Die Kosten für eine Schimmelbeseitigung sind in der Regel sehr hoch. Da stellt sich natürlich die Frage – wer kommt für die Kosten auf? Schimmel ist eines der häufigsten Streitthemen zwischen Mieter und Vermieter. Vor dem Gesetz ist der Grund für den Schimmelbefall ausschlaggebend.
Wenn in den Wohnräumen plötzlich Schimmel an den Wänden zu entdecken ist, sollte dies auf jeden Fall sofort dem Vermieter gemeldet werden. Der Schimmel ist gesundheitsschädigend und muss sofort beseitigt werden. Es ist die Pflicht des Vermieters, sofort für eine Beseitigung zu sorgen. Wer allerdings die Rechnung dafür bezahlen muss, hängt davon ab, wie der Schimmel entstanden ist.
Die Vermieter werfen den Mietern meist vor, die Wohnräume nicht ausreichend gelüftet zu haben. Der Vermieter sieht das ganz klar als Grund, warum der Schimmel plötzlich aufgetreten ist. Zudem sind Möbelstücke, die zu nah an Außenwänden stehen, ebenso ein Grund, dass die Wand dahinter von Schimmel befallen ist. Der Grund hierfür ist die unzureichende Luftzirkulation. Für den Vermieter steht also fest – der Mieter trägt die Kosten.
Dennoch gibt es auch andere Gründe, warum der Schimmel in die Wohnräume gelangen kann. Wenn die Bausubstanz mangelhafte Eigenschaften vorweist, ist der Nährstoff für den Schimmel ebenso optimal. Zudem können Sanierungsarbeiten, die fehlerhaft ausgeführt wurden, dazu führen, dass der Schimmelbefall eintritt. Bei einem unzureichend beseitigten Wasserschaden ist ebenfalls Schimmelbefall die Folge. Treffen diese Fälle zu, muss der Vermieter für die Kosten der Schimmelbeseitigung geradestehen.
Ein Bericht in der Frankfurter Rundschau berichtete darüber, dass ein Gericht entschied, dass der Mieter für die Kosten der Schimmelbeseitigung einstehen müsse. Der Grund für den Schimmelbefall war eindeutig mangelndes Lüftverhalten. Für den Mieter aber gab es aufgrund seiner Arbeitszeit keine realistische Möglichkeit, die Wohnräume gut zu lüften. Hinzu kam, dass die Bausubstanz schon veraltet war und eine zeitgemäße Dämmung ebenfalls den Schimmel erst gar nicht entstehen ließe. Das Urteil war jedoch eindeutig und gab dem Mieter die alleinige Schuld.
Um einen Schimmelbefall zu vermeiden, sollte der Mieter mehrmals täglich ein sogenanntes Stoßlüften durchführen. Aber mal ganz ehrlich, wer kann bei einem 8 bis 10 Stundentag alle paar Stunden, den Arbeitsplatz verlassen und zu Hause dieser Stoßlüftungsaufgabe nachgehen. Dieses Urteil könnte jedenfalls dafür sorgen, dass in Zukunft alle Vermieter so milde davon kommen könnten.
Wenn der Vermieter davon ausgeht, dass die Möbel, die zu nah an der Wand standen, den Schimmelbefall verursacht haben, gilt Folgendes: Hierbei handelt es sich ebenfalls um ein Urteil, wobei aber der Vermieter für die Kosten einstehen muss. Die Begründung lautete: Der Mieter hat das Recht seine Möbel dort auszustellen, wo er möchte. Außerdem ist es unzumutbar, sperrige Möbel 10 cm von den Wänden aufzustellen. Hier muss also der Vermieter für den Schaden aufkommen.
Wer für die Kosten aufkommt, ist also immer eine Frage, wie es zu dem Schimmelbefall kam. Grundsätzlich jedoch gilt: Feuchte Wände sind eine perfekte Nahrungsquelle für den Schimmel. Wenn die Wände feucht sind, ist das ein Mangel in der Bausubstanz und muss vom Vermieter beseitigt werden. Weigert sich der Vermieter, etwas gegen den Schimmelbefall zu unternehmen, kann der Mieter die Miete mindern. Zudem kann der Mieter die fristlose Kündigung erzwingen, da Schimmel eindeutig eine Gefahrenquelle für die menschliche Gesundheit darstellt.
Schimmel entsteht dort, wo es feucht ist. Besonders im Winter sollte deswegen keine Wäsche in den Wohnräumen zum Trocknen aufgehangen werden. Ausreichendes Lüften, also Stoßlüften mehrmals täglich, verhindert zudem Schimmelbildung. Der Schimmel mag es zudem nicht, wenn zu viel geheizt wird. Die optimale Raumtemperatur sollte im Winter mindestens 20 bis 22 Grad betragen. Überdies ist es eine Tatsache, dass die Heizungsluft die Feuchtigkeit aus der Luft zieht und somit keine Chance zur Schimmelbildung bestehen kann.
Wichtig: Ganz gleich, welche Gründe der Schimmelbefall hat, der Mieter sollte frühzeitig den Vermieter informieren. Somit können schleunigst Maßnahmen gegen den Schimmel unternommen werden und ein größeren Befall verhindern. Die Folge sind geringe Kosten für die Schimmelbeseitigung. Wenn eine gütliche Einigung stattfindet, können Zeit, Kosten und viel Ärger gespart werden. Kommt es zum Streit zwischen Mieter und Vermieter, hilft oft nur noch ein Richter, der die Schuldfrage klärt und somit den Kostenträger bestimmt.
Baden-Württemberg - Drittgrößtes Bundesland mit der Landeshauptstadt Stuttgart
Berlin - Bundeshauptstadt und Stadtstaat zugleich, flächengrößte Kommune Deutschlands
Brandenburg - Landeshauptstadt Potsdam grenzt direkt an Berlin
Bremen - Zweistädtestaat aus Landes Freie Hansestadt Bremen und Bremerhaven
Hessen - Wiesbaden ist Regierungssitz, die größte Stadt ist Frankfurt am Main
Mecklenburg-Vorpommern - Sechstgrößtes Bundesland mit der Landeshauptstadt Schwerin
Niedersachsen - Zweitgrößtes Bundesland mit dem Regierungssitz Hannover
Nordrhein-Westfalen - Hauptstadt ist Düsseldorf, die größte Stadt ist Köln
Rheinland-Pfalz - Residenzstadt und zugleich größte Stadt ist Mainz
Saarland - Kleinstes Bundesland mit der Hauptstadt Saarbrücken
Sachsen-Anhalt - Magdeburg ist Amtssitz, Wissenschaftszentren sind Halle und Magdeburg
Schleswig-Holstein - Nördlichstes Bundesland mit der Hauptstadt Kiel
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