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Übergabeprotokoll beim Ein- und Auszug

Übergabeprotokoll beim Ein- und Auszug

Vom Übergabeprotokoll beim Ein- und Auszug profitieren Mieter und Vermieter geleichermaßen. Es kann Streitigkeiten vorbeugen und schafft Klarheit über den Zustand der übergebenen Wohnung.


Was sollte in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden?


In ein Übergabeprotokoll gehören der Name des Mieters, das Datum der Übergabe, sowie die genaue Adresse der Wohnung. Für jeden Raum der Wohnung, Kellerraum, Balkon oder Terrasse muss festgehalten werden, ob der Zustand in Ordnung ist oder ob Mängel vorhanden sind. Dabei sollte sehr akribisch vorgegangen werden. Folgende Punkte sollten unbedingt überprüft werden:



  • Befindet sich die Wohnung in einem besenreinen Zustand?

  • Wurde fachgerecht renoviert?

  • Wie ist der Zustand der Fenster? Sind diese frisch gestrichen?

  • Lassen sich alle Fenster und Türen problemlos öffnen und schließen?

  • Gibt es Schäden an den Fußböden oder Wänden?

  • Sind Fliesen angebohrt? Falls ja: Anzahl der Bohrlöcher festhalten und wo genau die Fliesen angebohrt wurden.

  • Waschbecken, Badewannen, Duschen und Toiletten auf Risse und Sprünge in der Keramik untersuchen. Falls Schäden vorhanden sind, genau festhalten, wo sich diese befinden.

  • Wasserhähne sollten auf ihre Funktionalität hin überprüft werden.

  • In welchem Zustand sind die Armaturen?

  • Prüfen, ob die Heizungen einwandfrei funktionieren.

  • Falls zur Wohnung ein Kellerraum gehört: Ist dieser leergeräumt?

  • Sind alle eventuell vorhandenen elektrischen Geräte funktionsfähig?

  • Wie ist der Zustand der Außenanlage (Terrasse, Balkon)?

  • Ist die Garage leergeräumt?


Im Übergabeprotokoll sollte außerdem die Art und Anzahl der ausgehändigten Schlüssel festgehalten werden. Zu guter Letzt gehören noch die aktuellen Zählerstände für Wasser, Gas und Strom in das Protokoll.


Sowohl Mieter als auch Vermieter erhalten dann jeweils ein Exemplar des von beiden Parteien unterschrieben Übergabeprotokolls. Musterprotokolle sind eine gute Hilfe, um den Zustand der Mietwohnung zu erfassen.


Wann und wo sollte protokolliert werden?


Ein Übergabeprotokoll sollte beim Ein- und Auszug angefertigt werden. Protokolliert wird in der leergeräumten, renovierten Wohnung und zwar am besten tagsüber bzw. solange es hell ist. Dadurch ist gewährleistet, dass eventuell vorhandene Mängel nicht so leicht übersehen werden können.


Gibt es gesetzliche Vorschriften?


Nein, gesetzliche Vorschriften gibt es nicht. Dennoch stellt ein von beiden Seiten unterschriebenes Übergabeprotokoll ein wichtiges Beweismittel dar, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte.


Was tun, wenn der Vermieter kein Übergabeprotokoll anfertigen möchte?


In diesem Fall kann der Mieter trotzdem ein Protokoll verfassen und von einem neutralen, möglichst sachverständigen Zeugen (zum Beispiel Maler, Architekt, Makler) mit unterschreiben lassen. Hilfreich ist es auch, Fotos von eventuellen Mängeln zu machen. Am besten nimmt man dann eine Tageszeitung mit, die so platziert wird, dass sowohl der Mangel als auch das Tagesdatum der Zeitung auf dem Foto gut erkennbar sind. Die Tageszeitung ist der Beweis dafür, dass das Foto an diesem Tag gemacht wurde. Das ist deshalb wichtig, da es eine Leichtigkeit ist, den Datumsstempel einer digitalen Kamera zu manipulieren.


Was sind die Vorteile eines Übergabeprotokolls?


Ein Übergabeprotokoll schafft Klarheit. Wird zum Beispiel beim Auszug vom Vermieter ein Mangel festgestellt, der schon beim Einzug in die Wohnung vorhanden war, kann der Mieter anhand des Übergabeprotokolls beweisen, dass er den Mangel nicht während der Mietzeit verursacht hat. Das gilt auch für die Anzahl und Art der Schlüssel, die beim Einzug übergeben wurden. Ein Punkt, der ebenfalls oftmals zu Streitigkeiten führt, sind die Energiekosten. Nämlich dann, wenn der Mieter mit Nebenkosten belastet werden soll, die in der Leerstandphase nach seinem Auszug entstanden sind. Auch hier kann anhand des Übergabeprotokolls problemlos nachvollzogen werden, ob die Abrechnung plausibel ist.


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Baden-Württemberg  - Drittgrößtes Bundesland mit der Landeshauptstadt Stuttgart

Bayern  - Größtes Bundesland mit der Hauptstadt München

Berlin  - Bundeshauptstadt und Stadtstaat zugleich, flächengrößte Kommune Deutschlands

Brandenburg  - Landeshauptstadt Potsdam grenzt direkt an Berlin

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Sachsen  - Landeshauptstadt ist Dresden, die größten Städte sind Leipzig und Chemnitz

Sachsen-Anhalt  - Magdeburg ist Amtssitz, Wissenschaftszentren sind Halle und Magdeburg

Schleswig-Holstein  - Nördlichstes Bundesland mit der Hauptstadt Kiel

Thüringen  - Landeshauptstadt ist Erfurt, weitere Großstadt ist Jena

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